Mitgliederversammlung

Gremien am Campus

Laut Satzung hält der Schulverein einmal jährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ab. Es können außerordentliche Mitgliederversammlungen beantragt oder vom Vorstand beschlossen werden.

Die Tagesordnung einer Mitgliederversammlung setzt sich wie folgt zusammen:

  • Begrüßung
  • Pädagogischer Bericht
  • Bericht des Vorstandes
  • Bericht zu den Finanzen des Vereins
  • Entlastung des Vorstandes durch die Mitglieder
  • Alle zwei Jahre eine Neuwahl des Vorstandes
  • Wahl der Rechnungsprüfer
  • Verschiedenes (Anträge etc.)

Alle Eltern, deren Kinder die Schule besuchen, werden mit Unterzeichnung des Schulvertrages Mitglieder des Vereins. Dasselbe gilt bei Unterzeichnung eines Beschäftigungsverhältnisses für alle Pädagogen und Mitarbeiter. Auch Freunde und Gönner der Schule können eine Mitgliedschaft beantragen. Inzwischen ist der Vorstand darum bemüht, auch ehemalige volljährige Schülerinnen und Schüler als Mitglieder zu gewinnen.